Der Vorstand des ASB-Ruhr e.V.

Der Vorstand wird durch die Jahreshauptversammlung gewählt und führt den Verein bis zur jeweils nächsten Jahreshauptversammlung, im Regelfall vier Jahre lang. Im ASB-Regionalverband Ruhr e.V. besteht der Vorstand aus 5 Personen. Die Funktionen sind:

BGB 26 Vorsitzende/r Leitet die Vorstandssitzungen, vertritt den Verein nach Innen und Außen, koordiniert die Vorstandsarbeit
BGB 26 4 stellvertretende Vorsitzende Neben der Vertretungsfunktion im Regelfall als Verantwortungsbereiche Rettung, Soziale-Dienste, Jugend, Sozialpsychiatrie

Der Vorstand ist nach § 26 BGB in das Vereinsregister eingetragen. Die genaue Aufgabenzuordnung nimmt der Vorstand jeweils auf der konstituierenden Sitzung vor.

Die Geschäftsführung im Regionalverband obliegt der Geschäftsführung, deren Mitglieder, bevollmächtigt nach § 30 BGB, ebenfalls in das Vereinsregister eingetragen sind. Für rechtsgeschäftliches Handeln müssen immer zwei Vorstandsmitglieder nach § 26, oder Mitglieder der Geschäftsführung nach § 30  unterschreiben. Teilweise sind den Bevollmächtigten nach § 30 Einzelvollmachten erteilt, ansonsten gilt beim ASB das Vier-Augen-Prinzip!

Die Namen:

Funktion Name im Amt seit
Vorsitzender Claus Schmidt 2006
stellv. Vorsitzender Prof. Dr. Udo Obertacke 2006
stellv. Vorsitzender Ralph Steiner 1990
stellv. Vorsitzende Meike Erwig 2006
stellv. Vorsitzende Marion Börsting 2006

Alle Vorstandsfunktionen sind gleichgelagert.