Als 4.Organ des Vereins ist das maximal dreigliedrige Gremium für die laufende Geschäftsführung zuständig. Berufen wird das Gremium vom Vorstand, die Amtszeit beträgt im Regelfall 5 Jahre. Das Gremium ist erst durch Satzungsänderung im Oktober 2006 entstanden.
Derzeit besteht das Organ aus:
Die Geschäftsüführung nimmt an den Vorstandssitzungen ohne Stimmrecht teil.