|
Auszug aus den ASB-Satzungen: Erwerb der
Mitgliedschaft
- Mitglied des ASB kann werden, wer sich zum freiheitlichen,
demokratischen und sozialen Rechtsstaat bekennt.
- Minderjährige bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Mitglieder können aktiv tätig werden. Personen, die vergleichbaren
Hilfsorganisationen angehören, können im ASB nicht tätig werden.
- Nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Mitglied
stimmberechtigt. In die Funktion der Geschäftsführenden Vorstände und
Kontrollkommissionen können nur voll geschäftsfähige Mitglieder gewählt
werden.
- Mitglieder genießen im Dienst für den ASB Versicherungsschutz nach
Maßgabe der abgeschlossenen Verträge. Gerichtsstand für die aus den
Mitgliederrechten und -pflichten entstehenden Rechtsansprüche ist das
Gericht am Ort der für die unmittelbare Betreuung des Mitgliedes
zuständigen Organisationsstufe.
- Das Mitglied hat Beiträge zu zahlen, deren Höhe von der
Bundeskonferenz des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e.V.
festgesetzt wird. Eine Rückforderung gezahlter Beiträge ist
ausgeschlossen.
Beendigung der Mitgliedschaft Die
Mitgliedschaft endet:
- durch Austritt, der schriftlich zu erklären ist.
- durch Beitragsrückstände von mehr als sechs Monaten, die trotz
schriftlicher Mahnung nicht bezahlt werden.
- durch Ausschluss aus dem ASB.
- durch Tod.
Regelung von
Ausschlussverfahren Ein Mitglied kann ausgeschlossen
werden:
- wenn es den ASB grob fahrlässig oder vorsätzlich geschädigt hat.
- wenn es den Anordnungen der Vorstände, soweit diese auf der Satzung
oder den Beschlüssen der zuständigen Organe beruhen, nicht folgt.
- wenn es sich Eigentum des ASB angeeignet hat.
|